AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Digitalwerkstatt Südeifel – Matthias Fomferra
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Digital Werkstatt Südeifel – Matthias Fomferra (im Folgenden „Dienstleister“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“). Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Beratung, Wartung, den Support, das Projektmanagement, die Implementation von IT-Systemen sowie den Verkauf von Hardware.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsgegenstand
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung des Dienstleisters.
(2) Der Dienstleister erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stands der Technik, der anerkannten Regeln der Technik und der ihm vorliegenden Informationen.
(3) Der Dienstleister bietet folgende Arten von Leistungen an:
a) Allgemeiner IT-Support und Wartung: Reaktive und proaktive Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der IT-Systeme des Kunden.
b) Strategische IT-Beratung und IT-Projektmanagement: Beratungsleistungen zur IT-Strategie, Konzeption sowie Planung, Steuerung und Überwachung von IT-Projekten.
c) Systemimplementationen: Die Einführung und Inbetriebnahme neuer Soft- und Hardwaresysteme.
d) Verkauf von Hardware: Hardware wird, sofern nicht anders vereinbart, im Zustand „wie besehen“ und ohne gesonderte Zusicherung von Eigenschaften geliefert.
e) Wartungsverträge: Vereinbarungen über regelmäßige Wartungs- und Supportleistungen mit gesonderten, vertraglich festgelegten Konditionen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch schriftlichen Vertrag zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform zur Wirksamkeit.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist das Zahlungsziel für alle Rechnungen 7 Tage ab Rechnungsdatum.
(3) Bei Projekten mit einem Gesamtauftragswert von über 1.200 € (netto) gilt folgende Zahlungsregelung:
a) 1/3 des Gesamtpreises ist bei Auftragsannahme bzw. mit Unterzeichnung des Vertrags fällig.
b) 1/3 des Gesamtpreises wird fällig, sobald ein zu Projektbeginn gemeinsam festgelegter und dokumentierter Meilenstein (Erfolgsfortschritt) erreicht ist.
c) Das letzte 1/3 des Gesamtpreises ist mit Abschluss und Abnahme der vereinbarten Leistung fällig.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, seine Leistungen zurückzuhalten, bis fällige Zahlungen des Kunden beglichen sind.
§ 5 Stornierung von Projekten, Aufwandsentschädigung
(1) Der Kunde kann einen Auftrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters stornieren.
(2) Im Falle einer Stornierung durch den Kunden nach Vertragsbeginn ist der Dienstleister berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu verlangen. Diese berechnet sich aus dem tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Arbeitsaufwand zu einem Stundensatz von 120 € zzgl. gesetzlicher MwSt. sowie den dem Dienstleister entstandenen Sach- und Fremdleistungskosten.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Dienstleister behält sich das Urheberrecht an allen von ihm im Zuge der Leistungserbringung erstellten Werken (z.B. Konzepte, Dokumentationen, Skripte, Software).
(2) Sofern nicht zum Zeitpunkt des Projektbeginns etwas anderes schriftlich vereinbart wird, stellt der Dienstleister alle eigens für den Kunden entwickelten Software-Komponenten unter einer Open-Source-Lizenz (MIT-Lizenz). Damit erhält der Kunde ein weltweites, unentgeltliches, unbefristetes und nicht-exklusives Recht zur Nutzung, Bearbeitung und Weiterverteilung.
(3) Für andere Werke (z.B. Konzepte, Dokumentationen) erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht.
§ 7 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Dienstleisters auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Die Haftungshöhe ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswerts des jeweiligen Vertrags, begrenzt.
(3) Haftungsausschluss für IT-Sicherheit:
Der Dienstleister weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine absolute Sicherheit im IT-Bereich gibt. Die von ihm erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich der IT-Sicherheitsberatung und -implementation, können keine vollständige Sicherheit vor Cyber-Angriffen, Datenverlust oder anderen Sicherheitsverletzungen gewährleisten. Der Kunde ist sich bewusst, dass Restrisiken verbleiben. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Sicherheitslücken oder Cyber-Angriffen entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Dienstleisters zurückzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen (wie Updates, Backups, Zugangskontrollen) umzusetzen und aufrechtzuerhalten.
(4) Haftungsausschluss für Beratungsfehler:
Die strategische IT-Beratung des Dienstleisters stellt eine unverbindliche Entscheidungshilfe dar. Die letztendliche Entscheidungsverantwortung für die Umsetzung der Beratungsergebnisse und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Konsequenzen trägt allein der Kunde. Der Dienstleister haftet nicht für Fehlentscheidungen des Kunden, die auf der Grundlage seiner Beratung getroffen wurden, es sei denn, der Beratungsfehler beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Haftungsausschluss für verkaufte Hardware „wie besehen“:
Für Hardware, die als „wie besehen“ verkauft wird, wird ausschließlich das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht nach §§ 434 ff. BGB gewährt. Weitere Garantien oder Zusicherungen werden nicht übernommen. Der Dienstleister haftet nicht für versteckte Mängel, die bei einer üblichen Sichtprüfung nicht erkennbar sind.
§ 8 Datenschutz
Sofern der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden hat oder diese verarbeitet, wird diesem Vertrag eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO beigefügt, die integraler Bestandteil wird.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Dienstleisters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
